Blitzschutzüberprüfung
Für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Wir übernehmen für Sie die Blitzschutzüberprüfung sowie Befunderstellung für Behörden und Versicherungen. Denn nur durch eine regelmäßige und ordnungsgemäße Überprüfung ist die Funktion gewährleistet. Derzeit gelten folgende Prüfintervalle in Österreich:
Einmal pro Jahr:
Kontrolle der Blitzschutzanlagen in explosions- und feuergefährdeten Bereichen (Ex-Bereiche) sowie Objekte, in denen Explosivstoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.
Mindestens alle 3 Jahre
– Blitzschutzanlagen für Anlagen von Industrie und Gewerbe (z.B. Bürogebäude, Produktionshallen, Werkstätten usw.)
– Bauten für größere Menschenansammlungen (Theater, Kirchen, Flughäfen, Einkaufszentren, Schulen, Seilbahnen usw.)
– Blitzschutzanlagen von Kulturgütern
– Hochhäuser
Mindestens alle 5 Jahre
– Landwirtschaftliche Gebäude
– Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten (außer Hochhäuser)
– Schornsteine und Aussichtstürme
Mindestens alle 10 Jahre
Wohngebäude mit bis zu drei Wohneinheiten
Blitzschutz
Der äußere Blitzschutz dient dazu, die bauliche Anlage und vor allem Menschen vor den Auswirkungen direkter Blitzeinschläge zu schützen. Die äußere Blitzschutzanlage besteht aus Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage.
Eine der wichtigsten Aufgaben übernehmen die richtig dimensionierten Fangeinrichtungen, welche die einschlagsgefährdeten Bereiche des Gebäudes schützen.
Beim Blitzschutz werden durch geeignete Planungsmethoden (Blitzkugelverfahren, Schutzwinkelverfahren, Maschenverfahren) Dachaufbauten wie z.B. Kamine, Antennen, Lüftungsgeräte etc. und die Dachflächen der zu schützenden Anlage, mittels geeigneten Fangeinrichtungen geschützt. Die Planung der Fangeinrichtung, Erdungs- und Ableitungsanlage wird unter Berücksichtigung der gängigen Blitzschutz-Normen durchgeführt.
Erdungsanlagen
Die Montage und Ausführung einer Erdungsanlage erfordert eine gewissenhafte und fachkundige Planung, da diese sowohl als Schutzerdung wie auch als Funktionserdung Sicherheitsbestandsteil der elektrischen Anlage ist. Die Blitzschutzerdungsanlage wird in der Praxis installiert als: Fundamenterder, Ringerder, Tiefenerder, Oberflächenerder und als Kombination von Erdungsanlagen
Für die Ausführung von Blitzschutzerdungsanlagen sind die Normen ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 und ÖVE/ÖNORM E 8014 zu beachten.
Überspannungsschutz
Durch Blitzentladungen und Blitzeinschläge können die elektrischen und elektronischen Geräte und Betriebsmittel empfindlich gestört bzw. vollkommen zerstört werden.
Der innere Blitzschutz wird durch ein wirksames Überspannungsschutzkonzept ergänzt und ist somit ein unverzichtbarer Baustein eines vollständigen Blitzschutzsystems. Für die Errichtung eines Überspannungsschutzsystems sind z.B.: Haupt- und Niederspannungsverteilungen, Telefonsysteme, EDV-Systeme, SAT-Anlagen, Antennen, Alarmanlagen durch geeignete Überspannungsschutzbauteile zu schützen
Kontaktformular
Schreiben Sie uns via office(at)gba-blitzschutz.at, oder nützen Sie unser Kontaktformular: